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I.Allgemeines
1.Jeder uns mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf andere Weise erteilte Auftrag ist für uns erst dann verbindlich, wenn er a)von uns schriftlich bestätigt worden ist oder b)von uns tatsächlich ausgeführt wurde.
2.Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die wir in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche zugesichert haben oder solche, die im Rahmen eines schriftlich abgeschlossenen Vertrages ausdrücklich als solche vereinbart sind.
3.Die von uns kalkulierten Preise sind Tagespreise. Sie verstehen sich jeweils rein netto ab unserem Lager oder ab dem von uns zu bestimmenden Absenderort zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich etwaiger Fracht- oder Versandkosten.
Bei Aufträgen mit einer Vorlaufzeit von mehr als 3 Monaten behalten wir uns vor, etwaige seit Auftragsbestätigung erfolgte Preisänderungen an unseren Vertragspartner weiter zu geben.
4.Soweit zwischen uns nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jedweden Abzug zahlbar und fällig. Skonto- oder sonstige Abzüge sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
Erfolgt Ihre Zahlung durch Scheck oder Wechsel, gilt die Annahme der Schecks oder Wechsel durch uns lediglich erfüllungshalber und nicht an Zahlungs Statt. Unsere Forderung gilt erst mit vorbehaltsloser Gutschrift des Scheckbetrages bzw. vollständiger Zahlung des Wechsels als erfolgt.
5.Kommt ein mit uns nach Maßgabe der vorliegenden Bestimmungen abgeschlossener Vertrag durch schuldhaftes Verhalten unseres Kunden nicht zustande bzw. wird dieser nicht vollständig abgewickelt, so ist unser Kunde uns gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
Der Kunde verpflichtet sich hiermit uns gegenüber, für den entgangenen Gewinn einen auf € 1.600,00 begrenzten pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 % der Netto-Auftragssumme zu zahlen. Wir behalten uns im Einzelfall vor, einen höheren entgangenen Gewinn zu berechnen und geltend zu machen.
Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen behalten wir uns ebenfalls vor.
6.Wir weisen unsere Vertragspartner hiermit ausdrücklich darauf hin, dass wir die zur Durchführung des kaufmännischen Geschäftsablaufs erforderlichen Daten speichern.
7.Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – jeweils der Sitz unseres Geschäftsbetriebes.
Als Gerichtsstand gilt das für unseren Geschäftsbetrieb zuständige Amts- bzw. Landgericht als vereinbart, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegen stehen.
8.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden und nachfolgenden Regelungen rechtsunwirksam sein rechtsunwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen oder rechtsunwirksam werdenden Regelung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die der gewollten Regelung am ehesten entspricht.
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II. Dienstleistungen
Unsere Trockeneisstrahlarbeiten erbringen wir vereinbarungsgemäß ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Unser Auftraggeber erkennt hiermit an, mit uns einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen zu haben. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
1.Unser Kunde erkennt an, von uns vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich und verständlich insbesondere darüber belehrt worden zu sein , dass
a) es für die Durchführung der Arbeiten notwendig ist, Schläuche lose bis an die zu reinigenden Gegenstände zu verlegen,
b) die Durchführung der Trockeneisstrahlarbeiten mit erheblichen Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen verbunden sind,
c) Gegenstände und Sachen, die unbefestigt oder lose in der Umgebung der zu reinigenden Gegenstände vorhanden sind, in Mitleidenschaft gezogen werden können.
In Kenntnis dieser Umstände und Auswirkungen stellt uns unser Vertragspartner hiermit unwiderruflich von allen Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen ihm oder Dritten gegenüber frei, die sich aus oder in Verbindung mit den vorgenannten Umständen ergeben oder ergeben könnten. Soweit diese Freistellung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen im Außenverhältnis unwirksam sein sollte, gilt sie jedenfalls im Innenverhältnis zwischen unserem Auftraggeber und uns.
2.Unser Auftraggeber erkennt weiter an, ausdrücklich und verständlich darüber belehrt worden zu sein, dass im Zusammenhang mit den Trockeneisstrahlarbeiten die zu reinigenden Gegenstände (insbesondere Maschinen) in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können. Dies vorausgeschickt, stellt uns der Kunde hiermit verbindlich und unwiderruflich von jedweden denkbaren Ansprüchen frei, die aus einer möglichen Funktionsbeeinträchtigung der zu reinigenden Gegenstände resultieren könnten.
3.Nach Beendigung von auftragsgemäß erbrachten Dienstleistungen werden unseren Kunden von unseren Mitarbeitern Arbeitsberichte vorgelegt, in denen der wesentliche Inhalt der von uns erbrachten Dienstleistung festgehalten ist. Mit Unterzeichnung der Arbeitsberichte erkennen unsere Kunden die ordnungsgemäße, mangelfreie und vollständige Erledigung unserer Leistungen ausdrücklich an und verzichten auf jedwede spätere Einwendungen. Dies gilt auch für die in den Arbeitsberichten aufgenommenen Arbeitszeiten, Fahrzeiten und Kfz-Kosten. 2.Im Rahmen der von uns erbrachten Dienstleistungen schulden wir ausschließlich Bemühungen, nicht aber Erfolg.
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