Cover-Collage der Nachhaltigkeitsberichte 2025 von VW, Porsche, Continental, Mercedes-Benz und Schaeffler, Symbolbild für CSRD-Berichterstattung in der Automobilindustrie
Praxisbeobachtung · CSRD und ESRS

CSRD in der Automobilindustrie: Vier Lektionen aus der ersten Berichtssaison für kleinere Zulieferer

Juli 2026·Praxisbeobachtung · CSRD und ESRS·Christian Philippen

Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW, Daimler Truck, Continental und Schaeffler haben ihre ersten Nachhaltigkeitsberichte nach den ESRS vorgelegt. Wer als Zulieferer ab dem Geschäftsjahr 2027 selbst berichten muss, kann aus diesen ersten Berichten viel lernen und teure Umwege vermeiden.

Worum es geht: Die erste Berichtssaison nach den ESRS ist ausgewertet

Mit den Geschäftsjahren 2024 und 2025 hat die erste Welle erstmals nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichtet. Dazu zählen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Obwohl die CSRD in Deutschland bis Juli 2026 nicht in nationales Recht umgesetzt ist, haben rund 95 Prozent der börsennotierten Unternehmen freiwillig nach den ESRS oder in Anlehnung daran berichtet.

Die Automobilindustrie steht dabei besonders im Fokus: Deloitte und das DRSC haben die Berichte der Branche in einem eigenen Benchmark ausgewertet, darunter BMW, Daimler Truck, Mercedes-Benz und Volkswagen. Parallel berichten auch nicht börsennotierte große Zulieferer wie Bosch (doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach der Logik der CSRD), ZF (freiwillig in Anlehnung an die ESRS) und Schaeffler (erster Bericht konform zur CSRD im Konzernlagebericht) bereits heute nach den neuen Standards.

Für kleinere und mittelgroße Unternehmen der Automobilindustrie ist das eine Steilvorlage: Die Berichtspflicht der zweiten Welle soll nach dem Stand von Juli 2026 erst für Geschäftsjahre ab 2027 beginnen. Sie gilt zudem nur für Unternehmen oberhalb der neuen Schwellenwerte aus dem Omnibuspaket (Omnibus I, Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit dem 18. März 2026) von mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz. Wer jetzt vorbereitet, profitiert von den teuren Erfahrungen der Ersten.

Alle Angaben zu künftigen Berichtspflichten geben den Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Juli 2026 wieder. Die Fristen der CSRD wurden in der Vergangenheit mehrfach verschoben, und die Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus (Frist: 19. März 2027). Eine verlässliche Aussage zur künftig geltenden Regulatorik ist deshalb nicht möglich; maßgeblich sind allein die jeweils geltenden Rechtsakte.

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Themenstandards der ESRS stuften die großen Unternehmen der Automobilbranche im Schnitt als wesentlich ein (Deloitte und DRSC, sechs ausgewertete Berichte). Der Gesamtmarkt liegt bei sechs. Genau hier liegt die erste Lektion für alle, die noch nicht berichten.Deloitte und DRSC · Analyse Automobilbranche 2024

Was wir aus der Begleitung von Zulieferern und Herstellern wissen

Wir begleiten Unternehmen der Automobilindustrie und ihrer Zulieferkette bei der Treibhausgasbilanzierung nach GHG Protocol und ISO 14064, bei Anfragen ihrer Kunden zu EcoVadis und CDP sowie beim Aufbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der ersten Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen Bericht. Die Konzernperspektive kennen wir aus eigener Arbeit: Unser Mitgründer hat in den vergangenen drei Jahren Berichtsprojekte zur CSRD bei Fahrzeugherstellern begleitet und zuvor bei der Porsche AG das Programm zur bilanziellen Neutralität der CO₂-Emissionen mitentwickelt.

Diese doppelte Perspektive aus Konzernanforderungen und Mittelstandsrealität prägt unsere Lesart der ersten Berichtssaison. Die zentrale Erkenntnis: Die Großen haben mit enormem Aufwand berichtet. Kleinere Unternehmen können und sollten es sich im Rahmen der Möglichkeiten der Regulatorik einfacher machen.

Quick Fix(EU) 2025/1416

Sofortmaßnahmen zur Vereinfachung der ESRS.

Omnibus I2026/470

Fristverschiebungen und Anwendungsbereich CSRD.

VS-Standardvormals VSME

Freiwilliger Standard für nicht berichtspflichtige KMU.

Die erste Berichtssaison nach den ESRS zeigt vor allem, wie viel Aufwand entsteht, wenn mit breiter Wesentlichkeitsanalyse und ohne frühe Integration des Wirtschaftsprüfers gestartet wird, und welche Abkürzungen der Regulierer inzwischen selbst eingebaut hat.

COzwei · aus der Begleitung von CSRD-Projekten in der Automobilindustrie

Die vier Lektionen aus der ersten Berichtssaison

Aus unserer aktiven Projekterfahrung, den ausgewerteten Berichten und Benchmarkstudien lassen sich vier Lektionen ableiten. Sie entscheiden bei künftig berichtspflichtigen Zulieferern darüber, ob die Berichterstattung ein beherrschbares Projekt bleibt oder zum Ressourcenfresser wird.

01

Wesentlichkeit fokussieren

Vollbreite ist keine Vorlage. ESRS verlangen Fokus statt Vollständigkeit.

02

Übergangserleichterungen nutzen

61 % weniger Pflichtdatenpunkte. Jahr 1 gehört der sauberen THG-Bilanz.

03

Prüfer vor Projektstart einbinden

Über 90 % lassen freiwillig prüfen. Methodik gehört an den Anfang.

04

Kennzahlen zentral bündeln

CSRD, CDP, EcoVadis und SAQ 5.0 fragen dieselben Daten ab.

1. Die Wesentlichkeitsanalyse fokussiert halten: schmal und zugleich gut begründet

Die großen Unternehmen der Branche haben breit berichtet: Im Benchmark wurden durchschnittlich 9 von 10 Themenstandards als wesentlich eingestuft (Spanne 7 bis 10). Im Schnitt identifizierten die Unternehmen 58 wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), mit einer Spanne von 29 bis 85. Zum Vergleich: Der Gesamtmarkt aller börsennotierten Unternehmen kam auf durchschnittlich 6 wesentliche Themen und 43 IROs.

Diese Breite ist für globale Konzerne mit komplexen Wertschöpfungsketten nachvollziehbar. Als Vorlage für einen mittelständischen Zulieferer taugt sie wenig, denn jedes zusätzliche wesentliche Thema zieht Angabepflichten, Datenerhebung und Prüfungsaufwand nach sich. Die überarbeiteten ESRS gehen denselben Weg: Sie erlauben ausdrücklich eine Bewertung von oben nach unten, bei der für offensichtlich wesentliche wie offensichtlich unwesentliche Themen eine begründete Schlussfolgerung genügt, und sie verlangen Fokus statt Vollständigkeit um jeden Preis.

Wichtig ist die Grenze: Eine schmale Themenauswahl muss fachlich sauber begründet sein. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt methodischer Pflichtkern, jede Auslassung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Wer den Klimawandel (ESRS E1) als unwesentlich einstuft, muss das ausführlich erläutern. Für Zulieferer heißt das in der Praxis: Klimawandel (E1), eigene Belegschaft (S1) und Unternehmensführung (G1) sind faktisch gesetzt. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Kreislaufwirtschaft sind in der Automobilbranche hoch wahrscheinlich wesentlich. Wasser, Biodiversität und betroffene Gemeinschaften gehören je nach Art des Geschäftsbetriebes genau geprüft und im Zweifel begründet ausgeschlossen.

–61 %
weniger Pflichtdatenpunkte nach ESRS-Überarbeitung.Delegierter Rechtsakt vom 3. Juli 2026

2. Kennzahlen phasenweise entwickeln und die Übergangserleichterungen konsequent nutzen

Niemand sollte im ersten Berichtsjahr den Vollausbau liefern. Die ESRS enthalten in Anhang C von ESRS 1 gestaffelte Übergangsbestimmungen. Der Regulierer hat diese zuletzt deutlich ausgeweitet: Mit dem „Quick Fix" (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416, veröffentlicht am 10. November 2025) dürfen Unternehmen der ersten Welle für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 sogar komplette Angaben zu Biodiversität (E4), Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (S2), betroffenen Gemeinschaften (S3) sowie Verbrauchern und Endnutzern (S4) auslassen, selbst wenn diese Themen als wesentlich eingestuft wurden. Erforderlich ist dann lediglich eine zusammenfassende Angabe nach ESRS 2.17.

Für künftig berichtspflichtige Unternehmen sind zwei Punkte besonders relevant. Erstens liegen die überarbeiteten ESRS inzwischen vor: Die Europäische Kommission hat den delegierten Rechtsakt am 3. Juli 2026 angenommen; er durchläuft nun die Prüfphase von Europäischem Parlament und Rat. Vorgesehen sind rund 61 Prozent weniger Pflichtdatenpunkte, die verpflichtende Anwendung ab dem Geschäftsjahr 2027 und eine freiwillige Anwendung bereits für 2026. Zweitens knüpfen die Übergangsfristen an das erste Pflichtjahr an. Wer ab dem Geschäftsjahr 2027 berichtet, startet also mit dem vollen Erleichterungspaket.

Unsere Empfehlung ist ein Kennzahlenfahrplan über drei Berichtsjahre. Jahr 1 konzentriert sich auf das, was ohnehin belastbar vorliegt oder zwingend ist, allen voran eine saubere Treibhausgasbilanz (Scope 1, Scope 2 und die wesentlichen Kategorien in Scope 3). Komplexe Angaben wie erwartete finanzielle Effekte oder vollständige Daten aus der Wertschöpfungskette folgen gestaffelt. Jede genutzte Erleichterung wird transparent dokumentiert. Die ESRS sehen genau dieses Vorgehen vor.

90 %+
der Erstanwender ließen freiwillig prüfen. In der Automobilbranche: 100 %.Deloitte und DRSC · Analyse Automobilbranche 2024

3. Den Wirtschaftsprüfer vor Projektstart einbinden

Die ersten zwei Berichtsjahre unter der CSRD haben gezeigt, wie prüfungsnah die Nachhaltigkeitsberichterstattung geworden ist: Über 90 Prozent der Unternehmen der ersten Welle ließen ihre Berichte freiwillig prüfen, obwohl in Deutschland mangels Umsetzung der CSRD keine Prüfungspflicht bestand. Im Benchmark der Automobilbranche wurden ausnahmslos alle Berichte inhaltlich geprüft, die Hälfte teilweise sogar mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance).

Gleichzeitig berichten Unternehmen laut dem Wegweiser des Deutschen Aktieninstituts zu den ESRS, dass allein die erste Wesentlichkeitsanalyse drei bis sechs Monate in Anspruch nahm, noch vor der Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer. Wer die Methodik erst nach Abschluss der Analyse mit dem Prüfer diskutiert, riskiert genau das, was einige Erstanwender erlebt haben: Nacharbeiten an Wesentlichkeitsschwellen, an der Definition der IROs und am Konsolidierungskreis unter Zeitdruck, verbunden mit erheblichen Mehrkosten.

Der Prüfer gehört deshalb an den Anfang des Projekts. Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten sollten abgestimmt werden: die Methodik und Schwellenwerte der Wesentlichkeitsanalyse, die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Umgang mit Schätzungen und Daten aus der Wertschöpfungskette sowie die geplante Nutzung von Übergangserleichterungen. Das reduziert Prüfungsrisiken, verhindert doppelte Arbeit und sichert den Zeitplan zum geplanten Veröffentlichungsdatum.

4. Kennzahlen an einem Punkt sammeln und Synergien mit CDP, EcoVadis und Co. heben

Beobachtung. Die Erstanwender haben überwiegend mit Excel und Eigenlösungen gestartet, so das Bild aus der Praxiserhebung des Deutschen Aktieninstituts. Die Konzerne ziehen daraus bereits Konsequenzen: Schaeffler hat seine Nachhaltigkeitsdaten aus verschiedenen Systemen in ein zentrales System migriert, Mercedes-Benz spricht von einer „Single Source of Truth" für Nachhaltigkeitsdaten.

Ursache. Für Zulieferer ist der Hebel sogar größer, denn die Berichterstattung nach den ESRS ist selten die einzige Anforderung: Dieselben Kennzahlen fragen Kunden bereits heute über Fragebögen von CDP, Assessments von EcoVadis, Product Carbon Footprints und Selbstauskünfte für Lieferanten (SAQ 5.0) ab. Wer jede Anfrage einzeln beantwortet, erhebt dieselben Daten mehrfach und riskiert Inkonsistenzen. Unsere Beratungserfahrung zeigt: Ein zentraler Kennzahlenhaushalt, aus dem die Berichterstattung nach CSRD oder VS, CDP, EcoVadis und Kundenanfragen gleichermaßen bedient werden, senkt den laufenden Aufwand erheblich und verbessert nebenbei die Bewertungsergebnisse.

Empfehlung. Die Reihenfolge ist dabei entscheidend: erst Datenmodell und Verantwortlichkeiten klären, dann Software auswählen. Ihren Nutzen entfaltet eine Software erst, wenn diese Grundlagen stehen und es auch Mitarbeiter gibt, die damit arbeiten wollen und können.

Warum das Zeitfenster bis 2027 jetzt zählt

Die verlängerten Fristen verschaffen einen Planungsvorteil, entbinden aber aus zwei Gründen nicht von der Vorbereitung. Erstens erreichen die Anforderungen viele Zulieferer längst über die Lieferkette statt über die eigene Berichtspflicht: Im Benchmark der Automobilbranche haben ausnahmslos alle Unternehmen Klimawandel, Kreislaufwirtschaft und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette als wesentlich eingestuft. Die Datenanforderungen der Hersteller und großen Zulieferer (Emissionsdaten, Product Carbon Footprints, Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten, Quoten für Sekundärmaterial) landen damit systematisch bei den Lieferanten.

Zweitens gibt es für Unternehmen unterhalb der Berichtsschwellen künftig den freiwilligen Standard VS (Voluntary Sustainability Reporting Standard, vormals VSME). Die Kommission hat ihn am 3. Juli 2026 zusammen mit den überarbeiteten ESRS als delegierten Rechtsakt angenommen. Er kanalisiert Kundenanfragen und verankert den sogenannten Value Chain Cap rechtlich: Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von geschützten Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über den Umfang des VS hinausgehen.

Wer das Zeitfenster nutzt, um Wesentlichkeitsanalyse, Treibhausgasbilanz und Kennzahlenhaushalt in vergleichsweise ruhigem Fahrwasser aufzubauen, kann ab 2027 kostenoptimiert berichten, statt unter Termindruck die Fehler der ersten Welle zu wiederholen und die Profitabilität des gesamten Unternehmens weiter zu belasten.

3–6 Monate
Projektzeit lassen sich sparen, wenn Übergangserleichterungen und Prüfer-Abstimmung konsequent von Anfang an mitgedacht werden.COzwei · Erfahrung aus CSRD-Projekten

Über den Autor

Im Erstgespräch klären wir Ihre CSRD-Ausgangslage

Christian Philippen, Mitgründer · CSRD-Berichtsprojekte in der Automobilindustrie bei COzwei

Christian Philippen

Mitgründer · CSRD-Berichtsprojekte in der Automobilindustrie

Christian Philippen ist Mitgründer der COzwei GmbH und Ihr Ansprechpartner für Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Automobilindustrie. In den vergangenen drei Jahren hat er Berichtsprojekte zur CSRD bei Fahrzeugherstellern begleitet, von der ersten Vorbereitung 2022 bis zuletzt zur Berichterstattung in Anlehnung an die CSRD für das Geschäftsjahr 2025. Er baut dabei auf langjähriger Erfahrung auf, unter anderem als Projektleiter der früheren Nachhaltigkeitsberichte nach GRI bei der AUDI AG im Jahr 2014.

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Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns in Erstgesprächen mit Zulieferern am häufigsten gestellt werden.

Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Sie ist das Herzstück der ESRS und bestimmt, worüber berichtet werden muss. Bewertet wird jedes Nachhaltigkeitsthema aus zwei Richtungen: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Mensch und Umwelt, und welche finanziellen Risiken und Chancen ergeben sich für das Unternehmen. Ist eine der beiden Perspektiven wesentlich, ist das Thema berichtspflichtig.

Welche Erleichterungen gelten im ersten Berichtsjahr?

Die geltenden ESRS enthalten in Anhang C gestaffelte Übergangsbestimmungen, die mit dem Quick Fix (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416) für die aktuelle Berichtswelle nochmals ausgeweitet wurden. Auch die überarbeiteten ESRS, deren delegierten Rechtsakt die Kommission am 3. Juli 2026 angenommen hat, sehen Übergangserleichterungen vor; die Fristen knüpfen an das erste Pflichtjahr an. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse selbst bleibt verpflichtend.

Müssen wir den Bericht prüfen lassen?

Die CSRD sieht eine externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) vor. In den ersten beiden Berichtsjahren ließen über 90 Prozent der Unternehmen freiwillig prüfen, in der Automobilbranche sogar alle Unternehmen im Benchmark. Unabhängig von der formalen Pflichtlage empfehlen wir, die Prüfungsperspektive von Anfang an mitzudenken.

Wir liegen unter den Schwellenwerten. Betrifft uns das Thema trotzdem?

Unter Umständen ja: Hersteller und große Zulieferer haben Themen der Lieferkette und der Kreislaufwirtschaft flächendeckend als wesentlich eingestuft und fragen entsprechende Daten bei ihren Lieferanten ab. Die EU hat in der neuesten Fassung allerdings einen Schutz gegen das Durchreichen in die Lieferkette verankert: Über den Value Chain Cap dürfen berichtspflichtige Unternehmen von geschützten Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten nur Informationen im Umfang des freiwilligen Standards VS verlangen. Wie wirksam dieser Schutz in der Praxis ist, bleibt fraglich, wenn etwa Anfragen über EcoVadis oder SAQ standardmäßig im Rahmen der Beschaffungsprozesse gestellt werden.

Was fordern Hersteller heute schon konkret von Zulieferern?

Typisch sind Emissionsdaten (Corporate und Product Carbon Footprint), Klimaziele, die Teilnahme an EcoVadis oder CDP sowie Nachweise zu Sorgfaltspflichten bei Menschenrechten und Umwelt. Eine standardkonforme Treibhausgasbilanz ist dafür die wichtigste Einzelinvestition, denn sie bedient nahezu alle Anfrageformate gleichzeitig.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Praxiserfahrung sowie den Regulierungsstand zum Veröffentlichungszeitpunkt (Juli 2026) wieder. Die delegierten Rechtsakte zu den überarbeiteten ESRS und zum VS befinden sich noch in der Prüfphase von Parlament und Rat, die deutsche Umsetzung der CSRD steht aus. Zu künftig geltender Regulatorik sind keine verlässlichen Aussagen möglich; verbindlich sind allein die jeweils geltenden Rechtsakte. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.